Entscheidungen zu § 44 Abs. 3 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1999/12/22 8Ob157/99t

Norm: KO §44 Abs2KO §44 Abs3KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Aufnahme der Bereicherungsansprüche in die Konkursordnung (§ 46 Abs 1 Z 6 KO) hängt mit der Ersatzaussonderung zusammen. Die Aufnahme der Bereicherungsansprüche in die Konkursordnung (Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 6, KO) hängt mit der Ersatzaussonderung zusammen. Entscheidungstexte 8 Ob 157/99t Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

RS OGH 2010/4/22 8Ob157/99t, 8Ob131/07h, 8Ob82/09f

Norm: KO §20 Abs3KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2KO §44 Abs3KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 46 Abs 1 Z 6 KO gewährt dem Aussonderungsberechtigten, der die Ersatzaussonderung nicht geltend machen kann, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bereicherungsanspruch. Wenn der Masseverwalter eine fremde Sache veräußert und den Preis so eingezogen hat, dass er in der Masse nicht mehr "ausscheidbar gesondert" vorhanden ist, liegt Bereicherung d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1999/12/22 3Ob475/52, 8Ob157/99t

Norm: KO §44 Abs3
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 44 Abs 3 KO hängt von der Voraussetzung ab, daß der Aussonderungsberechtigte nach der konkreten materiellrechtlichen Rechtslage zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet ist. Nur soweit der Aussonderungsberechtigte nach Privatrecht zum Ersatz dieser Aussonderung verpflichtet ist, hat die Masse Anspruch auf Ersatz. Der Anspruch nach Paragraph 44, Absatz 3, KO hängt von der Voraussetz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.09.1952

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