Norm: FBG §3 Z16KO §43 Abs3 FBG § 3 heute FBG § 3 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 178/2023 FBG § 3 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2015 FBG § 3 gültig von 01.08.2011 bis 31.12.2015... mehr lesen...
Norm: KO §43 Abs3
Rechtssatz:
Eine Anmerkung der Anfechtungsklage im Sinne des § 43 Abs 3 KO ist auch dann zulässig, wenn nur ein Rechtsgestaltungsbegehren auf Unwirksamerklärung eines Schenkungsvertrages über eine Liegenschaft ohne gleichzeitiges Leistungsbegehren gestellt wird, soferne nur nach dem Obsiegen im Verfahren die Erfüllung (Durchführung) des Rückstellungsanspruches (künftige) bücherliche Eintragungen erfordert. Eine Anme... mehr lesen...
Norm: AnfO §20 GBG §61 B1KO §43 Abs3KO §43 Abs4 AnfO § 20 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz: Bei der Anmerkung der Anfechtungsklage gemäß § 20 AnfO handelt es sich um eine besondere Form der Streitanmerkung (siehe EvBl 1993/136). Bei der Anmerkung der Anfechtungsklage gemäß Paragraph 20, AnfO handelt es... mehr lesen...
Norm: AnfO §20 KO §43 Abs3 AnfO § 20 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz:
Das dem Anfechtungsbegehren stattgebende Urteil wirkt infolge Anmerkung der Anfechtungsklage auch gegen den Erwerber der anfechtungsverfangenen Sache, selbst wenn dieser das Eigentum im Rang einer vor der Anmerkung der Anfechtungsk... mehr lesen...
Norm: EO §220 Abs4KO §43 Abs3 EO § 220 heute EO § 220 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 220 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 220 gültig von 01.10.2000 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: KO §43 Abs3
Rechtssatz:
§ 43 Abs 3 KO setzt nur voraus, daß zur Befriedigung des behaupteten Anfechtungsanspruches bücherliche Eintragungen zu vollziehen sein werden. Die Anmerkung der Anfechtungsklage ist somit von den Voraussetzungen für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Es ist weder erforderlich, daß die Anfechtung auf eine Verletzung bücherlicher Rechte gestützt wird, noch daß vor Bewilligung der Anmerkung der K... mehr lesen...