Norm: KO §32
Rechtssatz:
Ein Kommanditist ist "naher Angehöriger" der Kommanditgesellschaft im Sinne des § 32KO. Ein Kommanditist ist "naher Angehöriger" der Kommanditgesellschaft im Sinne des Paragraph 32 K, O,
Entscheidungstexte 2 Ob 93/03w Entscheidungstext OGH 21.05.2003 2 Ob 93/03w Veröff: SZ 2003/57 European... mehr lesen...
Norm: KO §32KO §82c
Rechtssatz:
Verdienstlichkeit iS von § 82 Abs 2 KO bedeutet nicht mehr als den Kausalzusammenhang zwischen der mit der Regelentlohnung abgegoltenen Tätigkeit des Masseverwalters. Dies ist bei Einnahmen auf Grund bestehender Mietverträge idR zu bejahen; allerdings Minderung nach § 82c Z 3 KO. Verdienstlichkeit iS von Paragraph 82, Absatz 2, KO bedeutet nicht mehr als den Kausalzusammenhang zwischen der mit der Rege... mehr lesen...
Norm: KO §32
Rechtssatz:
Eine "Angehörigeneigenschaft" einer juristischen Person kommt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte 8 Ob 112/97x Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 Ob 112/97x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108512 Dokumentnummer JJR_19970828_OGH0002_0080... mehr lesen...
Norm: AnfO §4 KO §32 AnfO Art. 18 § 4 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz:
Ob jemand naher Angehöriger des Gemeinschuldners ist, ist nach jenem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die angefochtene Rechtshandlung vorgenommen wurde (hier: Scheidungsvergleich).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Bank hat 1973 die Anschaffung einer Registrierkasse durch die Mutter des Beklagten dadurch finanziert, daß sie zu Lasten eines ihr gewährten Kredites die Kaufpreisforderung der Verkäuferin einlöste. Die Registrierkasse war für das von der Käuferin damals betriebene - und 1974 von ihr stillgelegte -Kaffeehaus in F bestimmt und fand dort auch Verwendung. Die Käuferin wurde am 20. Dezember 1974 durch ein vom Handelsgericht Wien erlassenes Versäumungsurteil zur Zahlung des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 CKO §32 ABGB § 1409 heute ABGB § 1409 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 ABGB § 1409 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 370/1982
Rechtssatz:
D... mehr lesen...