Norm
KO §32Rechtssatz
Verdienstlichkeit iS von § 82 Abs 2 KO bedeutet nicht mehr als den Kausalzusammenhang zwischen der mit der Regelentlohnung abgegoltenen Tätigkeit des Masseverwalters. Dies ist bei Einnahmen auf Grund bestehender Mietverträge idR zu bejahen; allerdings Minderung nach § 82c Z 3 KO.Verdienstlichkeit iS von Paragraph 82, Absatz 2, KO bedeutet nicht mehr als den Kausalzusammenhang zwischen der mit der Regelentlohnung abgegoltenen Tätigkeit des Masseverwalters. Dies ist bei Einnahmen auf Grund bestehender Mietverträge idR zu bejahen; allerdings Minderung nach Paragraph 82 c, Ziffer 3, KO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2001:RI0000101Dokumentnummer
JJR_20010507_OLG0819_00100R00094_01K0000_001