RS OGH 2001/5/7 1R94/01k (1R95/01g)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.2001
beobachten
merken

Norm

KO §32
KO §82c

Rechtssatz

Verdienstlichkeit iS von § 82 Abs 2 KO bedeutet nicht mehr als den Kausalzusammenhang zwischen der mit der Regelentlohnung abgegoltenen Tätigkeit des Masseverwalters. Dies ist bei Einnahmen auf Grund bestehender Mietverträge idR zu bejahen; allerdings Minderung nach § 82c Z 3 KO.Verdienstlichkeit iS von Paragraph 82, Absatz 2, KO bedeutet nicht mehr als den Kausalzusammenhang zwischen der mit der Regelentlohnung abgegoltenen Tätigkeit des Masseverwalters. Dies ist bei Einnahmen auf Grund bestehender Mietverträge idR zu bejahen; allerdings Minderung nach Paragraph 82 c, Ziffer 3, KO.

Entscheidungstexte

  • 1 R 94/01k
    Entscheidungstext OLG Innsbruck 07.05.2001 1 R 94/01k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2001:RI0000101

Dokumentnummer

JJR_20010507_OLG0819_00100R00094_01K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten