Entscheidungen zu § 25a KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1983/5/17 5Ob311/81, 8Ob157/99t, 8Ob71/02b, 9Ob59/08d, 6Ob208/13a

Norm: KO §21 Abs1KO §23 Abs1KO §25a
Rechtssatz: Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall KO oder nach jener des § 23 Abs 1 KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht ab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1983

RS OGH 1976/9/14 5Ob304/76, 5Ob301/78, 5Ob316/81, 5Ob311/81, 8Ob1010/92, 7Ob2410/96d, 8Ob310/97i, 1O

Norm: ABGB §1336 EABGB §1336 FAO §20c Abs2AO §20dAO §20eKO §23 Abs1KO §25a
Rechtssatz: 1. a) Das Recht des Masseverwalters nach § 23 Abs 1 KO (bzw des Ausgleichsverwalters nach § 20 c Abs 2 AO), Verträge unter Einhaltung der gesetzlichen oder der kürzeren vertraglichen Kündigungsfrist durch Kündigung oder nach §§ 1117 f ABGB aufzulösen, ist durch vor Konkurseröffnung geschlossene Vereinbarungen nicht beschränkbar. b) Macht der Masseverwalter un... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1976

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