Entscheidungen zu § 17 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2004/11/11 8Ob47/04a

Norm: KO §17 Abs2
Rechtssatz: Als Mitverpflichtete im Sinne des § 17 Abs 2 KO sind neben den dort genannten Personen infolge gleicher Interessenlage auch Dritte als Pfandbesteller anzusehen. Als Mitverpflichtete im Sinne des Paragraph 17, Absatz 2, KO sind neben den dort genannten Personen infolge gleicher Interessenlage auch Dritte als Pfandbesteller anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.2004

RS OGH 1995/9/13 5Ob306/76, 3Ob63/95

Norm: ABGB §897 ABGB §1406 Abs2KO §17 Abs2 ABGB § 897 heute ABGB § 897 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1406 heute ABGB § 1406 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1977

TE OGH 1960/2/3 5Ob23/60 (5Ob22/60)

Mit Sicherstellungsauftrag vom 16. Mai 1958 ordnete das Finanzamt W. die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Gesamtschuldners (gemäß § 7 SteueranpassungsG. in Verbindung mit § 27 EStG.) mj. Gabriele Z. zur Sicherung des voraussichtlich erwachsenden Abgabenanspruches an Einkommensteuer 1955 bis 1957 von 30.505 S 60 g an. Auf Grund dieses Sicherstellungsauftrages bewilligte das Bezirksgericht Favoriten mit Beschluß vom 12. September 1958 die Exekution zur S... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.02.1960

RS OGH 1977/5/31 5Ob22/60 (5Ob23/60), 5Ob306/76

Norm: KO §17 Abs2
Rechtssatz: Der vom Finanzamt gemäß §§ 27 EStG, 7 SteueranpassungsG als Mitschuldner in Anspruch Genommene kann seine Regreßforderung gegen den Gemeinschuldner auch schon vor der Zahlung als bedingte Forderung anmelden. Der vom Finanzamt gemäß Paragraphen 27, EStG, 7 SteueranpassungsG als Mitschuldner in Anspruch Genommene kann seine Regreßforderung gegen den Gemeinschuldner auch schon vor der Zahlung als bedingte F... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1960

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