Entscheidungen zu § 157g Abs. 3 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2020/2/27 8Ob232/00a, 8Ob240/02f, 8Ob80/06g, 8Ob1/08t, 8Ob93/18m, 8Ob146/19g

Norm: KO §138 Abs2KO §157g Abs3KO §161 Abs1KO §193 Abs1KO §196 Abs1
Rechtssatz: Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach § 196 Abs 1 KO hat bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 KO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden. Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach Paragraph 196, Absatz eins, KO hat bei Vorliegen der in Paragraph 138, Absatz 2, KO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.2000

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