Norm: KO §124a Abs1KO §124a Abs2
Rechtssatz: Nach Anzeige der Masseinsuffizienz gemäß §124a Abs1 erster Satz KO beruht im Fall deren späteren öffentlichen Bekanntmachung gemäß §124a Abs2 ersterSatz KO die klageweise Geltendmachung eines Anfechtungsanspruchs gemäß §§27ffKO oder die Weiterführung eines in jenem Zeitpunkt bereits anhängigen Anfechtungsprozesses - ungeachtet des Prozessausgangs - auf zur Verwertung der Konkursmasse gebotenen Rechts... mehr lesen...
Norm: KO §124a Abs1
Rechtssatz: Auch Prozesshandlungen sind Rechtshandlungen iSd §124a Abs1 zweiter Satz KO. Entscheidungstexte 3 Ob 26/06d Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 26/06d Veröff: SZ 2006/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120693 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Norm: KO §124a Abs1KO §124a Abs2
Rechtssatz: Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit durch das Konkursgericht gemäß § 124a Abs 2 erster Satz KO hat der Masseverwalter Forderungen aus einem Dauerschuldverhältnis oder aus einem nach dessen Auflösung faktisch andauernden Nutzungsverhältnis insoweit unverzüglich als Masseforderungen gemäß § 124a Abs 1 letzter Satz KO zu befriedigen, als er am Leistungsaustausch auf Grund eine... mehr lesen...