Entscheidungen zu § 124 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1998/3/30 8Ob66/98h, 8Ob69/98z

Norm: EO §379 Abs2 Z1 CKO §124 Abs1
Rechtssatz: Da gemäß § 124 Abs 1 KO nur fällige Masseforderungen zu befriedigen sind, sobald die Ansprüche feststehen und fällig sind, kann nicht durch eine einstweilige Verfügung vom Erfordernis des Feststehens des Titels abgesehen werden, um die Befriedigung einer Masseforderung bei allenfalls unzureichender Masse zu Lasten der übrigen Masseforderungen zu bevorzugen. Eine Sicherung noch nicht feststehender ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1998

RS OGH 1987/10/7 3Ob69/87, 3Ob19/91

Norm: EO §36 FKO §47 Abs2KO §124 Abs1
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist zwar verpflichtet, alle feststehenden und schon fälligen Masseforderungen sofort zu befriedigen, und es ist auch keine Rückforderung möglich, wenn er dies tut. Tut er es aber nicht, so ist zwar die Exekution zu bewilligen, doch steht dem Masseverwalter bis zur Zahlung die Klage nach § 36 EO zu, sobald die Masse unzulänglich wird, auch wenn sie es früher vorübergehend nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1987

RS OGH 1980/3/26 6Ob564/80, 5Ob575/81, 8Ob235/99p

Norm: ABGB §1438 EKO §124 Abs1
Rechtssatz: Eine Unzulänglichgkeit der Masse zur Befriedigung aller Masseforderungen gleichen Ranges beschränkt die Aufrechnung aus dem Gedanken des § 124 Abs 1 KO nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 564/80 Entscheidungstext OGH 26.03.1980 6 Ob 564/80 5 Ob 575/81 Entscheidungstext OGH 03.11.1981 5 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1980

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