Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.09.2019, XXXX , wurde der Beschwerdeführerin eine restliche Pauschalgebühr in Höhe von ? 7.404,-, zuzüglich einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von ? 8,-, somit ein Gesamtbetrag von ? 7.412,- zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Vorstellung. In einem an die Beschwerdeführerin gerichteten Schreiben teilte die belan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Im Grundverfahren brachte die Beschwerdeführerin am 29.10.2013 beim Landesgericht St. Pölten als Insolvenzgericht eine Prüfungsklage gemäß § 110 Insolvenzordnung (IO) ein, mit der sie unter anderem die Feststellung einer (im Insolvenzverfahren angemeldeten) Forderung in der Höhe von EUR 625.664,61 (in der allgemeinen Klasse der Insolvenzgläubiger) begehrte. Der Streitwert wurde von ... mehr lesen...