Entscheidungen zu § 110 Abs. 4 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2009/1/27 8Ob165/08k

Norm: ZPO §426 Abs1KO §110 Abs4KO §171
Rechtssatz: § 426 Abs 1 ZPO ist auch im Konkursverfahren anzuwenden. Dabei kommt es für die Frage, ob die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des mündlich verkündeten Beschlusses (an bei der Verkündung anwesende Parteien) erforderlich ist, nicht darauf an, ob ein zulässiges Rechtsmittel der Partei auch erfolgreich sein wird, sondern nur darauf, ob das Rechtsmittel gegen diesen Beschluss grundsätzl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.2009

RS OGH 2007/8/14 1Ob113/07k, 8Ob165/08k

Norm: KO §110 Abs4ZPO §124ZPO §426 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluss des Konkursgerichts, mit dem die Frist für die Prüfungsklage festgesetzt wird, ist den bei der Verhinderung nicht anwesenden Konkursgläubigern in schriftlicher Ausfertigung zuzustellen; vorher beginnt die Klagefrist nicht zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 113/07k Entscheidungstext OGH 14.08.2007 1 Ob 113/07k Veröff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.08.2007

RS OGH 1999/12/22 8Ob125/99m, 8Ob76/03i, 8Ob7/05w, 1Ob113/07k, 8Ob127/12b, 8Ob84/18p

Norm: KO §110 Abs4KO §131 Abs1KO §131 Abs3KO §136 Abs3
Rechtssatz: 1. Wird eine Forderung bestritten und die Klage nicht innerhalb der gesetzten Frist des § 110 Abs 4 KO angebracht, so treffen den nicht rechtzeitig Klagenden nur die in § 110 Abs 4 KO genannten Nachteile, wozu gemäß § 131 Abs 3 KO auch gehört, dass bestrittene Forderungen nicht zu berücksichtigen sind, wenn die Klage nicht spätestens am Tage angebracht worden ist, an dem der Mas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1961/5/24 5Ob133/61, 5Ob172/72

Norm: KO §110 Abs4KO §176ZPO §522
Rechtssatz: Wenn auch die Bestimmung der Frist nach § 110 Abs 4 KO nur eine das Verfahren leitende Verfügung ist, ist mit Rücksicht auf § 522 ZPO (§ 176 KO) der Rekurs dagegen zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 133/61 Entscheidungstext OGH 24.05.1961 5 Ob 133/61 Veröff: EvBl 1961/509 S 636 5 Ob 172/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1961

RS OGH 1959/3/18 5Ob138/59, 5Ob133/61

Norm: KO §110 Abs4ZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Die Verständigung des Konkursgläubigers von der Bestreitung seiner Forderung und die Fristsetzung zur Geltendmachung seines Anspruches (§ 110 Abs 4 KO) sind verfahrensleitende Verfügungen, an die das Gericht nicht gebunden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 138/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1959 5 Ob 138/59 Veröff: JBl 1959,458 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1959

RS OGH 1948/6/9 1Ob172/48, 8Ob198/99x, 8Ob199/99v

Norm: KO §110 Abs4
Rechtssatz: Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte sind, wenn sie bestritten werden, nicht auf den Rechtsweg zu verweisen; sie stehen der Durchführung des Verfahrens nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 172/48 Entscheidungstext OGH 09.06.1948 1 Ob 172/48 Veröff: SZ 21/101 = EvBl 1958/625 8 Ob 198/99x ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.06.1948

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