Norm: ABGB §1392 A ABGB §1393 BaKO §10 Abs3KO §27KO §28 ABGB § 1392 heute ABGB § 1392 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1393 heute ABGB § 1393 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs3KO §119 A
Rechtssatz:
Im Konkurs des Sicherungsgebers ist der Sicherungszessionar und nicht der Masseverwalter zur klagsweisen Geltendmachung der sicherungsweise abgetretenen Forderung aktivlegitimiert. Dies gilt auch dann, wenn sich die Sache bei einem Dritten befindet.
Entscheidungstexte 8 Ob 313/00p Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 313/00p ... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs3KO §132 Abs4
Rechtssatz:
Bei Feststellung des mutmaßlichen Ausfalles sind die Zinsen dem Kapital anzurechnen; es ist dabei aber zu berücksichtigen, daß im (mutmaßlichen) Ausfallsbetrag, für den die konkursmäßige Befriedigung beansprucht wird, seit Konkursbeginn laufenden Zinsen nicht enthalten sein dürfen.
Entscheidungstexte 8 Ob 21/90 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Der Antragsteller beantragt am 4. November 1974, auf Grund des Pfandbestellungsanbotes vom 2. Jänner 1974, der Annahmeerklärung vom 8. Jänner 1974 und des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Kreisgerichtes Wels vom 21. Mai 1974, 6 Cg 167/74-2 unter Vorlage des Rangordnungsbeschlusses vom 4. Jänner 1974, TZ 30/74, ob der dem Robert R gehörenden Liegenschaft EZ 549 KG W die Einverleibung des Pfandrechtes für die vollstreckbare Forderung im Betrag von 7.5 Millionen Schilling in der ... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs3
Rechtssatz:
Die Frage, ob eine Sache Zubehör einer Liegenschaft ist, ist durch § 10 Abs 3 KO nicht berührt. Die Frage, ob eine Sache Zubehör einer Liegenschaft ist, ist durch Paragraph 10, Absatz 3, KO nicht berührt.
Entscheidungstexte 2 Ob 861/27 Entscheidungstext OGH 21.09.1927 2 Ob 861/27 Veröff: SZ 9/279 ... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs3
Rechtssatz:
Zu § 10 Abs 3 KO. Zu Paragraph 10, Absatz 3, KO.
Entscheidungstexte 3 Ob 270/26 Entscheidungstext OGH 20.04.1926 3 Ob 270/26 Veröff: SZ 8/126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0064153 Dokumentnummer JJR_19260420_OGH0002_0030OB00270_2... mehr lesen...