RS OGH 2001/6/11 8Ob313/00p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.2001
beobachten
merken

Norm

KO §10 Abs3
KO §119 A

Rechtssatz

Im Konkurs des Sicherungsgebers ist der Sicherungszessionar und nicht der Masseverwalter zur klagsweisen Geltendmachung der sicherungsweise abgetretenen Forderung aktivlegitimiert. Dies gilt auch dann, wenn sich die Sache bei einem Dritten befindet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115293

Dokumentnummer

JJR_20010611_OGH0002_0080OB00313_00P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten