Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 11.01.2016, zugestellt am 15.01.2016, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten. Dieser war im Tatzeitraum Geschäftsführer der XXXX, diese wiederum Komplementärin der XXXX (im Folgenden: haftende Gesellschaft). Das Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: römisch e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX , Beschwerdeführer zu W210 2128671-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128671-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): "... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX, Beschwerdeführer zu W210 2128674-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128674-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): "Se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: "FMA"), zuletzt vom 09.02.2015 (ON 11 des FMA-Aktes - die mit Ordnungsnummern [ON] und Beilagen [Blg.] angeführten Quellen sind Teil des FMA-Aktes, die mit Ordnungszahlen [OZ] angeführten sind Teil des BVwG-Aktes), übermittelt an den in Hamburg, Deutschland ansässigen anwaltlichen Rechtsvertreter (im Folgenden auch: RV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 03.06.2014, zugestellt am 05.06.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 03.06.2014, zugestellt am 05.06.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 03.06.2014, zugestellt am 05.06.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 03.06.2014, zugestellt am 23.06.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 03.06.2014, zugestellt am 23.06.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 03.06.2014, zugestellt am 23.06.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vo... mehr lesen...