Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom XXXX , GZ. XXXX , nachweislich zugestellt am XXXX , wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX AG (in Folge: AG), als Beschuldigten, wegen Verletzung der Bestimmungen von § 16 Z 5 iVm § 13 Abs. 1 KMG im Zeitraum Mai 2013 bis 14.04.2014, eine Geldstrafe von je EUR 1.000 (insgesamt EUR 2.200), im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitss... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom XXXX , GZ. XXXX , nachweislich zugestellt am XXXX , wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX AG (in Folge: AG), als Beschuldigten, wegen Verletzung der Bestimmungen von § 16 Z 5 iVm § 13 Abs. 1 KMG im Zeitraum Mai 2013 bis 14.04.2014, eine Geldstrafe von je EUR 1.000 (insgesamt EUR 2.200), im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 24.04.2013, zugestellt am 29.04.2013, lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 24.04.2013, zugestellt am 29.04.2013, lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 10.... mehr lesen...