Entscheidungen zu § 7 KHVG 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2011/6/29 7Ob43/11s

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer hinsichtlich eines von einem Kunden des Beklagten gehaltenen Fahrzeugs. Dieses sollte in der Werkstätte des Beklagten am 17. 8. 2007 repariert werden. Der Lehrling F***** K***** verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine allgemeine, aber über eine „L 17“-Lenkerberechtigung. Der Beklagte beauftragte ihn dennoch, eine Bremsprüfung am Fahrzeug durchzuführen. Zur Überprüfung der Feststellbremse musste der Lehrling das Fahrzeug au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.2011

TE OGH 2006/11/29 7Ob244/06t

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Entscheidung | OGH | 29.11.2006

TE OGH 2004/6/16 7Ob113/04z

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Entscheidung | OGH | 16.06.2004

RS OGH 2004/6/16 7Ob113/04z, 7Ob244/06t, 7Ob43/11s, 7Ob57/12a

Norm: KHVG §5KHVG §7KHVG §11
Rechtssatz: Ein Versicherungsnehmer kann gemäß § 11 Abs 3 KHVG nur dann im Rahmen des § 7 KHVG regresspflichtig werden, wenn er durch Verletzung einer der in § 5 Abs1 KHVG erschöpfend aufgezählten Obliegenheiten die Leistungsfreiheit des Versicherers herbeigeführt hat. Hier: Art 9.1.1, 9.1.2 und 9.2.3 AKHB 1995. Entscheidungstexte 7 Ob 113/04z Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.2004

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