Norm: AKHB 1988 Art8 Abs3KHVG 1994 §7 Abs1KHVG 1994 §36 Abs1
Rechtssatz: Die in Art 8 Abs 3 AKHB 1988 genannten Höchstgrenzen widersprechen dem § 7 Abs 1 KHVG 1994, daher wurden durch das Inkrafttreten des KHVG 1994 auch damals bestehende Verträge in Ansehung dieser Grenzen im Sinne der neuen gesetzlichen Bestimmungen unbeschadet des Umstandes geändert, daß die AKHB 1988 im Rahmen bestehender Verträge, soweit sie noch anwendbar bleiben, weiterg... mehr lesen...