RS OGH 1998/1/27 7Ob394/97k

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Veröffentlicht am 27.01.1998
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Rechtssatz

Die in Art 8 Abs 3 AKHB 1988 genannten Höchstgrenzen widersprechen dem § 7 Abs 1 KHVG 1994, daher wurden durch das Inkrafttreten des KHVG 1994 auch damals bestehende Verträge in Ansehung dieser Grenzen im Sinne der neuen gesetzlichen Bestimmungen unbeschadet des Umstandes geändert, daß die AKHB 1988 im Rahmen bestehender Verträge, soweit sie noch anwendbar bleiben, weitergelten.Die in Artikel 8, Absatz 3, AKHB 1988 genannten Höchstgrenzen widersprechen dem Paragraph 7, Absatz eins, KHVG 1994, daher wurden durch das Inkrafttreten des KHVG 1994 auch damals bestehende Verträge in Ansehung dieser Grenzen im Sinne der neuen gesetzlichen Bestimmungen unbeschadet des Umstandes geändert, daß die AKHB 1988 im Rahmen bestehender Verträge, soweit sie noch anwendbar bleiben, weitergelten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109446

Dokumentnummer

JJR_19980127_OGH0002_0070OB00394_97K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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