Entscheidungsgründe: Zwischen der Rechtsanwältin Dr. I***** H***** (im Folgenden: Rechtsanwältin/Versicherungsnehmerin) und der Beklagten bestand 1999 ein aufrechter Haftpflichtversicherungsvertrag (§ 21a RAO). Der Kläger wurde anlässlich eines Liegenschaftsverkaufs in diesem Jahr von der Rechtsanwältin vertreten. Auf Grund ihrer Falschberatung traf ihn gegenüber der Käuferin die Haftung für die Richtigkeit aller vorgeschriebenen Mietzinse, weshalb er in der Folge von dieser zu ***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete als Lenker seines bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW am 30. 5. 2001 in I***** gegen 1.00 Uhr nachts einen Verkehrsunfall. Dabei wurde der Fußgänger Bernhard K*****, als er auf einem Schutzweg die Straße überqueren wollte, vom Fahrzeug des Beklagten frontal erfasst, zu Boden gestoßen und verletzt. Der Beklagte hielt nach dem Schutzweg kurz an, schaltete dann das Licht am PKW aus und setzte seine Fahrt fort, wobei er von einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 8. 1996 fuhren der Kläger und Markus S***** mit einem von Josef W***** gelenkten, bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei haftpflichtversicherten Traktor auf der Hydraulikentlüftung entgegen der Fahrtrichtung sitzend mit. In der Traktorkabine entstand ein Kabelbrand. Der Kläger und Markus S***** sprangen über Aufforderung des Josef W***** ab. Der am 2. 12. 1983 geborene Kläger wurde vom an den Traktor angehängten Ladewagen überrollt und lebensgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte zum Zeitpunkt des hier maßgeblichen Unfalles am 23. 8. 1996 für seinen Traktor Marke Steyr 760 mit dem pol. Kennzeichen O 177577 bei der Beklagten zu einer Pauschalversicherungssumme von 30,000.000 S eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nach dem Versicherungsvertrag wies der Traktor neben dem Fahrer noch einen Beifahrersitz auf. Tatsächlich hatte sich der Kläger auf dem Traktor aber eine Sicherheitskabine, die die Montage eines Bei... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §6 Abs1 Z1 AKHB 1988 §6 Abs3 AKHB 1988 §6 Abs4 KHVG 1994 §5 Abs1 Z2 KHVG 1994 §5 Abs1 Z6 KHVG 1994 §5 Abs2 KHVG 1994 §7 Abs1 KHVG 1994 §9 Abs1 KHVG 1994 §24 Abs3 AKHB 1988 § 6 gültig von 24.12.1991 bis 31.12.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 63/1994 AKHB 1988 § 6 gültig von 18.09.1991 bis 23.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 499/1991 ... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §24 Abs3 VersVG §158c KHVG 1994 § 24 heute KHVG 1994 § 24 gültig ab 12.04.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1995 KHVG 1994 § 24 gültig von 01.09.1994 bis 11.04.1995 VersVG § 158c heute ... mehr lesen...