Entscheidungsgründe: Zwischen der Rechtsanwältin Dr. I***** H***** (im Folgenden: Rechtsanwältin/Versicherungsnehmerin) und der Beklagten bestand 1999 ein aufrechter Haftpflichtversicherungsvertrag (§ 21a RAO). Der Kläger wurde anlässlich eines Liegenschaftsverkaufs in diesem Jahr von der Rechtsanwältin vertreten. Auf Grund ihrer Falschberatung traf ihn gegenüber der Käuferin die Haftung für die Richtigkeit aller vorgeschriebenen Mietzinse, weshalb er in der Folge von dieser zu ****... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §6 Abs1 Z1AKHB 1988 §6 Abs3AKHB 1988 §6 Abs4KHVG 1994 §5 Abs1 Z2KHVG 1994 §5 Abs1 Z6KHVG 1994 §5 Abs2KHVG 1994 §7 Abs1KHVG 1994 §9 Abs1KHVG 1994 §24 Abs3
Rechtssatz: Die Ansicht, dass die gesamte - gesetzliche - Mindest -Versicherungssumme entsprechend § 5 Abs 2 KHVG zu aliquotieren sei, geht an der Zielrichtung des § 7 KHVG vorbei. Sie würde zu einer völligen Ungleichgewichtung der Obliegenheitsverletzungen führen. Für die Rele... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §24 Abs3VersVG §158c
Rechtssatz: § 158 VersVG regelt ausschließlich die Beziehung zwischen dem Versicherer und dem Dritten. Die Bestimmung schafft keinen eigenen Fall der Leistungsfreiheit, sie ist vielmehr nur dann anwendbar, wenn gegenüber dem Versicherungsnehmer auf Grund anderer Bestimmungen Leistungsfreiheit besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 69/77 Entscheidungstext O... mehr lesen...