Entscheidungsgründe: Am 21.Oktober 1989 fuhr der Kläger im Dienstfahrzeug der Post, das von seinem Arbeitskollegen Christian S***** gelenkt wurde, mit. S***** verschuldete dabei einen Verkehrsunfall, bei welchem der Kläger schwer verletzt wurde. Das Fahrzeug der Post war bei der beklagten Partei haftpflichtversichert. Gegen das Klagebegehren auf Zahlung von Schmerzengeld von S 100.000 und Ersatz von Fahrtspesen von S 1.800, somit von insgesamt S 101.800 sA und das Feststellungsbeg... mehr lesen...
Norm: ABGB §6KFG §59 Abs2KHVG 1987 §1 Abs1
Rechtssatz: Vor einem eindeutigen anders gelagerten Willen des Gesetzgebers dahin, daß §1 Abs 1 KHVG entgegen seinem Wortlaut auch die freiwillige Versicherung des § 59 Abs 2 KFG mitumfassen sollte, kann nicht gesprochen werden. Für eine ausdehnende oder gar berichtigende Auslegung des §1 Abs 1 KHVG besteht daher kein Raum. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...