Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** M*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Dr. Herwig Mayrhofer, Mag. Stefan Ganahl, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die bekl... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24HVertrG §27HVertrG §28 Abs1
Rechtssatz: § 24 HVertrG ist im Verhältnis Versicherer - selbständiger Versicherungsvertreter analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 264/02f Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 264/02f Veröff: SZ 2002/172 8 ObA 65/06a Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 ObA 65/06a ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §28 Abs1
Rechtssatz: Da für die selbständigen Versicherungsvertreter (weiterhin) eine sondergesetzliche Regelung fehlt, sind auf sie die handelsvertreterrechtlichen Vorschriften trotz der in § 28 Abs 1 HVertrG normierten Ausnahme vom sachlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes auch weiterhin analog anzuwenden. Andernfalls würde man die Personengruppe der selbständigen Versicherungsvertreter ohne sachliche Rechtfertigung dem "r... mehr lesen...