Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte im Wege am 16.08.2019 die Zulassung zum Lehrgang „Hochschulische Nachqualifizierung“ an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg. 2. Mit Schreiben vom 27.09.2019 wurde dem Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs mitgeteilt, dass aufgrund der vom Beschwerdeführer mit dem Antrag übermittelten Unterlagen und Ausführungen davon auszugehen sei, dass der Beschwerdeführer keine Lehramtsausbildung iSd § 65a Abs 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin war seit 26.02.2005 unter der Studienkennzahl B 298 für das Diplomstudium der Psychologie an der Karl-Franzens-Universität Graz gemeldet. Im Wintersemester 2014/2015 bestand für sie die Verpflichtung zur Entrichtung des Studienbeitrages. Sie entrichtete am 17.10.2014 eine Einzahlung in Höhe von EUR 381,86, tatsächlich wäre ein Studienbeitrag in der Höhe von EUR 418,20 (EUR 399,70 [= ... mehr lesen...