Entscheidungen zu § 56 Abs. 3 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/23 92/09/0019

Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit von April bis November 1991 seinen Grundwehrdienst; seine Dienststelle war die X-Kompanie des Y-Bataillons n1 in H. Mit Bescheid des Einheitskommandanten der X-Kompanie vom 28. November 1991 wurde über den Beschwerdeführer gemäß §§ 42 und 61 des Heeresdisziplinargesetzes(HDG) die Disziplinarstrafe des Ausgehverbotes an fünf Tagen, bzw. gemäß § 47 Abs. 2 HDG eine Ersatzgeldstrafe in der Höhe von S 756,-- verhängt, weil er vor etwa einem Mon... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1992

RS Vwgh 1992/4/23 92/09/0019

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §14;HDG 1985 §15;HDG 1985 §48;HDG 1985 §55 Z3;HDG 1985 §56 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0070 1 Stammrechtssatz Das Disziplinarverfahren nach dem HDG 1985 ist als "Kommandantenverfahren" (§§ 55 bis 63) oder als "Kommissionsverfahren" (§§ 64 bis 74) durchzuführen. Da die Disziplinargewalt rechtlich der Befehlsgewalt folgt, haben nach d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0070

Der Beschwerdeführer steht als Offizierstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Seine Dienststelle ist die Stabskompanie des Landwehrstammregimentes n in K. Der Beschwerdeführer nahm in seiner Funktion als Personalsachbearbeiter der Stabskompanie des Jägerbataillons n1 in der Zeit vom 31. August 1989 bis zum 9. September 1989 an einer Truppenübung in Sarasdorf und am Truppenübungsplatz Allensteig teil und hatte dabei das Personalmeldesys... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0070

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §14;HDG 1985 §15;HDG 1985 §48;HDG 1985 §55 Z3;HDG 1985 §56 Abs3;
Rechtssatz: Das Disziplinarverfahren nach dem HDG 1985 ist als "Kommandantenverfahren" (§§ 55 bis 63) oder als "Kommissionsverfahren" (§§ 64 bis 74) durchzuführen. Da die Disziplinargewalt rechtlich der Befehlsgewalt folgt, haben nach dem HDG 1985 alle Truppenführer im hierarchischen Aufbau des Bundeshe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1986/6/18 86/09/0062

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §14 Abs1;HDG 1985 §16 Abs2 Z1;HDG 1985 §56 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Wenn ein Beamter der Verwendungsgruppe B auf Grund seiner Bestellung die Aufgaben des Einheitskommandanten wahrzunehmen hat, ist er auch berechtigt, über Pflichtverletzungen von Soldaten als Disziplinarvorgesetzter zu entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

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