RS Vwgh 1986/6/18 86/09/0062

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Veröffentlicht am 18.06.1986
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

HDG 1985 §14 Abs1;
HDG 1985 §16 Abs2 Z1;
HDG 1985 §56 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Wenn ein Beamter der Verwendungsgruppe B auf Grund seiner Bestellung die Aufgaben des Einheitskommandanten wahrzunehmen hat, ist er auch berechtigt, über Pflichtverletzungen von Soldaten als Disziplinarvorgesetzter zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986090062.X01

Im RIS seit

09.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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