Entscheidungen zu § 4 GTG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/2/25 2001/11/0254

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 61 des Gentechnikgesetzes (GTG), BGBl. Nr. 510/1994 idF BGBl. I Nr. 73/1998, aufgefordert, 1. Maissaatgut der Sorte PR 39 D 81 und der Sorte MONALISA von den Landwirten, die dieses Saatgut bezogen haben, unverzüglich zurückzuholen und die betroffenen Bauern, die dieses Saatgut angepflanzt haben, über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen, und 2. die betroffenen Landwirte darüber zu informieren, dass unerw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2003

RS Vwgh 2003/2/25 2001/11/0254

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/07 Schadenersatz Haftpflicht82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Norm: GTG 1994 §4 Z3 idF 1998/I/073;GTG 1994 §54 Abs1 idF 1998/I/073;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach dem Stand der Technik bei der Herstellung von gentechnisch nicht verändertem Saatgut nicht vermeidbare Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) machen das Saatgut nicht zu einem Erzeugnis nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2003

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