Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 GTG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1997/1/21 96/11/0166

Die beschwerdeführende Partei stellte mit Eingabe vom 19. Jänner 1996 gemäß § 37 Abs. 2 des Gentechnikgesetzes, BGBl. Nr. 510/1994 (GTG), den Antrag auf Genehmigung der Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen in der Vegetationsperiode 1996 auf näher bezeichneten Grundstücken. Die belangte Behörde führte über den Antrag das im § 39 GTG vorgesehene Verfahren ab, in welches die beschwerdeführende Partei ständig eingebunden war. Die abschließende förmliche Verständigung vom... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 96/11/0166

Index: E3L E1510205020/07 Schadenersatz Haftpflicht82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Norm: 31990L0220 Freisetzung-RL GVO;GTG 1994 §37 Abs2;GTG 1994 §39 Abs2;GTG 1994 §40 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/11/0167 96/11/0168
Rechtssatz: § 40 Abs 1 GTG verlangt keine Prüfung der Verläßlichkeit des Betreibers. Die Ausdrücke "sichergestellt ist" u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

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