Entscheidungen zu § 28 GrStG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/5 98/15/0149

Der Beschwerdeführer ist aufgrund einer Umwandlung nach dem UmwG Gesamtrechtsnachfolger der K GesmbH. Mit Vergnügungssteuerbescheid vom 8. November 1991 wurde dieser durch den Magistrat der Stadt Villach als Abgabenbehörde erster Instanz "ab" Oktober 1991 für vier Kegelbahnen ein monatlicher Abgabenbetrag von 800 S an Vergnügungssteuer vorgeschrieben. Im Spruch: wurde festgehalten, dass dieser Bescheid ein Dauerbescheid sei und die darin festgesetzte Vergnügungssteuer monatlich in ders... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.04.2001

RS Vwgh 2001/4/5 98/15/0149

Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37032 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §198;BAO §4 Abs1;GrStG §28;LAO Krnt 1991 §148 Abs1;LAO Krnt 1991 §3 Abs1;VergnügungssteuerG Krnt 1982;VergnügungssteuerV Villach 1990;VwRallg;
Rechtssatz: Abgabenfestsetzungen, die nicht hinsichtlich bereits verwirkl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.04.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/21 88/17/0075

1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1983 (eingelangt am 28. Dezember 1983) stellte der Verlassenschaftskurator namens der Verlassenschaft nach seinem Vater LV und der Verlassenschaft nach seiner Mutter JV bei der Gemeinde Schachendorf den Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides hinsichtlich aller von den beiden genannten Personen geleisteten Abgaben, und zwar "Getränkesteuer, Grundsteuer A und B, Wasseranschlußgebühr für die Jahre ab 1950 bis heute (hinsichtlich aller Abgaben)"... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0075

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §27;GrStG §28;GrStG §29;GrStG §30;SteueranpassungsG 1934 §3 Abs1;SteueranpassungsG 1934 §3 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 27, § 28, § 29, § 30 GrStG in ihrem Zusammenhang und vor dem Hintergrund des zum Zeitpunkt der Erlassung des GrStG geltenden § 3 Abs 1 und Abs 5 Z 2 SteueranpassungsG 1934 ist abzuleiten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0075

Index: 32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §28;
Rechtssatz: Zahlungen, die auf Grund von Grundsteuer-Vorschreibungen zugunsten bestimmter Steuernummern auf das von der Gemeinde auf dem Zahlschein angegebene Grundsteuerkonto geleistet wurden - mögen diese Vorschreibungen allenfalls auch mangels Unterfertigung der "Bescheide" nicht als Steuerfestsetzungsbescheide im Sinne des § 28 GrStG rechtswirksam geworden sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/20 91/15/0134

Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber für das Grundstück der beschwerdeführenden Partei in W, (EZ n1, KG K), Grundsteuer für Zeiträume ab dem Kalenderjahr 1982 festgesetzt. Soweit im Beschwerdefall noch von Bedeutung, mit der Begründung: , die Grundsteuer sei ohne Rücksicht auf die gegen die Richtigkeit der Meßbescheide erhobenen Einwände durch Anwendung des Hebesatzes von 420 v.H. auf die vom Finanzamt jeweils festgestellten Steuermeßbeträge zu bere... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.01.1992

RS Vwgh 1992/1/20 91/15/0134

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §195;BAO §252 Abs2;GrStG §18 Abs1;GrStG §28;LAO Wr 1962 §147a Abs1;LAO Wr 1962 §197;
Rechtssatz: Die ausdrücklich auch für den Fall, daß Meßbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind, normierte Bindung an den
Spruch: solcher Bescheide schließt es aus, daß die die Grundsteuer festsetzende Behörde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/22 91/15/0026

Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. April 1990 wurde der Beschwerdeführerin für das Grundstück in Wien 22, Am Hubertusdamm 6 (EZ 366, KG. Kaisermühlen), ab 1. Jänner 1986 Grundsteuer mit einem Jahresbetrag von S 118.213,-- zur Zahlung vorgeschrieben. Diese Abgabenfestsetzung beruht auf einem gegenüber der Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1991

RS Vwgh 1991/4/22 91/15/0026

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §194 Abs3;GrStG §27;GrStG §28;GrStG §3;LAO Wr 1962 §147a;LAO Wr 1962 §197;
Rechtssatz: Über bundesgesetzliche Befreiungen von der Grundsteuer ist schon im Grundsteuermeßbescheid abzusprechen. In der Festsetzung des Grundsteuermeßbetrages liegt bereits der Abspruch über die Grundsteuerpflicht, ohne da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1991

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