Norm: ABGB §1358EStG §95
Rechtssatz: Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus § 1358 ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen. Entscheidungstexte 6 Ob 237/04b Entscheidungstext OGH 21.04.2005 6 Ob 237/04b 7 Ob 207/06a ... mehr lesen...