Norm
ABGB §1358Rechtssatz
Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus § 1358 ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen.Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus Paragraph 1358, ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119990Dokumentnummer
JJR_20050421_OGH0002_0060OB00237_04B0000_001