1 Die revisionswerbende Partei, als kirchliches Stift eine Körperschaft öffentlichen Rechts, veranlagte im Rahmen seines Forstbetriebs Gelder in Investmentfonds in festverzinslichen inländischen Wertpapieren. 2 In der Niederschrift zur Schlussbesprechung einer Außenprüfung wurde festgehalten, die Revisionswerberin habe bekannt gegeben, dass im Prüfungszeitraum (2008 bis 2010) für Zinserträge aus Investmentfonds bisher keine Kapitalertragsteuer abgeführt worden sei. Diese Kap... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §93 Abs1; EStG 1988 §93 Abs6; KStG 1988 §21 Abs2; EStG 1988 § 93 heute EStG 1988 § 93 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 93 gültig von 01.01.2023 bis 21.07.2023 zuletzt geändert ... mehr lesen...