Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf., welcher der bei ihm tätigen Arbeitnehmerin römisch eins. 1. Der Bf., welcher der bei ihm tätigen Arbeitnehmerin T W in den Jahren 1983 bis 1985 Arbeitslohn ohne Vorliegen einer Lohnsteuerkarte und ohne Berechnung der Lohnsteuer mit dem gem. §75 Abs1 EStG 1972 zwingenden Hinzurechnungsbetrag gewährte, wurde gem. §82 Abs1 EStG 1972 vom zuständigen Finanzamt zur Abfuhr einer unter Berücksichtigung des §75 Abs1 EStG 1972 neu errechne... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt EStG 1972 §41 Abs4 EStG 1972 §73 Abs2 letzter Satz EStG 1972 §75 Abs1 EStG 1972 §82 Abs1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...