Entscheidungen zu § 57 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0189

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §33 Abs3;EStG 1988 §57 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 33 Abs 3 EStG bzw § 57 Abs 1 EStG normierte Erhöhung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages vermindert nicht die Steuerbemessungsgrundlage, sondern vielmehr die Einkommensteuer (Lohnsteuer). In den handelsüblichen Lohnsteuertabellen ist der erhöhte allgemeine Steuerabsetzbetrag berücksichtigt und üblicherw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

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