RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0189

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §33 Abs3;
EStG 1988 §57 Abs1;

Rechtssatz

Die im § 33 Abs 3 EStG bzw § 57 Abs 1 EStG normierte Erhöhung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages vermindert nicht die Steuerbemessungsgrundlage, sondern vielmehr die Einkommensteuer (Lohnsteuer). In den handelsüblichen Lohnsteuertabellen ist der erhöhte allgemeine Steuerabsetzbetrag berücksichtigt und üblicherweise auch richtig ausgewiesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140189.X02

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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