1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer im Sinne der §§ 34 ff BAO gemeinnützigen und nach § 4a Abs. 2 Z 3 EStG 1988 spendenbegünstigten Körperschaft im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, die mitbeteiligte Partei habe im Jahr 2013 geerbte Grundstücke veräußert und die Veräußerungserlöse steuerfrei belassen. Die steuerfreie Veräußerung der Grundstücke wäre nur möglich, wenn diese Betriebsvermögen eines unentbehrli... mehr lesen...
Am 4. März 1991 stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 1991 von S 1,688.500,-- auf S 290.000,-- herabzusetzen. Gleichzeitig beantragte er, den Differenzbetrag, der sich aus dem vorgeschriebenen Vorauszahlungs-Teilbetrag und dem Teilbetrag auf Grund des Herabsetzungsantrages ergeben würde, bis zur Herabsetzung der Vorauszahlungen zu stunden. Der Teilbetrag von S 72.500,-- (ein Viertel der begehrten Vorauszahlungen) wurde vom Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §212 Abs2;BAO §4 Abs2 lita Z1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §45 Abs2;EStG 1972 §45 Abs3;EStG 1988 §45 Abs1;EStG 1988 §45 Abs2;EStG 1988 §45 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0202 2 Stammrechtssatz Bei der Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung handelt es sich nicht nur um die Mi... mehr lesen...
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung des Beschwerdeführers für das erste Quartal 1988 betrug laut Vorauszahlungs-Festsetzung S 7,358.000,-- (Jahresvorauszahlung: S 29,432.000,--). Noch vor Fälligkeit dieses Betrages, nämlich am 2. März 1988 beantragte der Beschwerdeführer die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das Jahr 1988 auf insgesamt S 13,663.000,--. Das entsprach einem Teilbetrag für das erste Quartal von S 3,415.750,--. Gleichzeitig wurde um Stundung des Differenzbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §212 Abs2;BAO §4 Abs2 lita Z1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §45 Abs2;EStG 1972 §45 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 26;
Rechtssatz: Bei der Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung handelt es sich nicht nur um die Minderung künftiger Abgabenschuldigkeiten, da zu beachten ist, daß das ... mehr lesen...