Entscheidungen zu § 44 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/22 98/15/0157

Die beschwerdeführende KG betreibt einen Handel mit Schuhwaren und führt eine Handelsagentur. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe eine Wohnung in einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude Herrn Ewald E als Dienstwohnung überlassen. Da Ewald E mittlerweile (aufgrund eines Erbganges) Gesellschafter der Beschwerdeführerin sei und die Wohnung nach wie vor benutze,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.2001

RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0157

Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §124;EStG 1988 §44 Abs2;EStG 1988 §5 Abs1;HGB §193 Abs2;
Rechtssatz: Jener Teil der zur Buchführung verpflichteten Steuerpflichtigen, der eine Handelsbilanz erstellt, ist nicht verpflichtet, eine eigenständige Steuerbilanz zu erstellen; § 44 Abs 2 EStG 1988 fordert in einem solchen Fall nur die A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2001

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