RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0157

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §124;
EStG 1988 §44 Abs2;
EStG 1988 §5 Abs1;
HGB §193 Abs2;

Rechtssatz

Jener Teil der zur Buchführung verpflichteten Steuerpflichtigen, der eine Handelsbilanz erstellt, ist nicht verpflichtet, eine eigenständige Steuerbilanz zu erstellen; § 44 Abs 2 EStG 1988 fordert in einem solchen Fall nur die Anpassung an das Steuerrecht durch geeignete Zusätze und Anmerkungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X03

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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