Norm: GrEStG 1955 §1GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litaGrEStG 1955 §4 Abs2
Rechtssatz: Der Erwerb eines Grundstückes durch Zuschlagserteilung in einem Zwangsversteigerungsverfahren stellt einen Erwerbsvorgang im Sinn des § 1 GrEStG 1955 dar. Die Befreiung im Sinne des § 4 Abs 1 Z 3 lit a GrEStG 1955 wirkt nur vorläufig; sie ist bedingt, weil sie von der Erfüllung des begünstigten Zwecks abhängig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...