Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs1;EStG 1972 §37;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die freiberufliche Tätigkeit der von den Abgabepflichtigen bzw ihrem Rechtsvorgänger betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch mehr als dreißig Jahre ausgeübt wurde und es sich bei den im Übergangsgewinn erfassten Forderungen zu 87 Prozent um solche handelte, die im Ja... mehr lesen...
Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer sind Gesellschafter der erstbeschwerdeführenden Anwaltsgesellschaft. Die Erstbeschwerdeführerin wechselte die Gewinnermittlungsart zum 1. Jänner 1990 von der Ermittlung nach § 4 Abs 3 EStG zu der nach § 4 Abs 1 EStG. Für den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart entstandenen Übergangsgewinn in Höhe von S 16,254.893,--wurde der ermäßigte Steuersatz im Sinne des § 37 Abs 2 Z 3 EStG in Anspruch genommen. Nach einer Betriebsprüfung wurde am 16... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37;EStG 1988 §37; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0166 E 22. März 2000 2000/15/0102 E 22. September 2000 99/15/0180 E 22. September 2000
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 regelt seiner Überschrift nach als Tarifbestimmung die Anwendung ermäßigter Steuersätze. Anders als der mit "Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften" üb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37;EStG 1988 §37; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0166 E 22. März 2000 2000/15/0102 E 22. September 2000 99/15/0180 E 22. September 2000
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde vertritt die Auffassung, dass ein Übergangsgewinn nur dann mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 EStG 1988 besteuert werden könne, wenn es zu einer Zusa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelte den Gewinn aus seiner Tätigkeit als Notar gemäß § 4 Abs 3 EStG 1988. Wegen Erreichung der Altersgrenze stellte er am 31. Jänner 1990 seine Tätigkeit als Notar ein, veräußerte den Großteil seines Betriebsvermögens an den an seine Stelle tretenden Notar und übernahm den Rest seines Betriebsvermögens in sein Privatvermögen. Der Beschwerdeführer erklärte zunächst einen Übergangsgewinn von rund 1,2 Mio S sowie einen (steuerpflichtigen) Veräußerungsgewin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z4;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Die Beisteuer kann nur einmalig aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit als Notar ausbezahlt werden und daher begrifflich nur in einem Jahr zufließen. Eine Zusammenballung von Einkünften, die sonst verteilt in mehreren Jahren steuerlich zu erfassen wären, liegt daher nicht vor. Die Beisteuer wird auch nicht im Hinblick ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht ausschließlich in Streit, ob dem Beschwerdeführer hinsichtlich des für eine von zwei Kleinwasserkraftanlagen für das Streitjahr ermittelten Aufgabegewinnes zusätzlich zur Tarifbegünstigung gemäß § 37 EStG 1988 auch die "EVU-Begünstigung" gemäß Abschnitt IV Art. II Z. 3 lit. b des 3. AbgÄG 1987 idF BGBl. Nr. 404/1988 zukommt. Die belangte Behörde hat diese weitere Begünstigung mit dem im Instanzenzug ergangenen angefoc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht58/02 Energierecht58/03 Sicherung der Energieversorgung58/05 Förderungen (Energie)
Norm: AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 Z3 lita;AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 Z3 litb;EnFG 1979 §9 Abs1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Eine Zweckverwirklichung hinsichtlich der Förderung des Ausbaus der Elektrizitätsversorgung ist nach der Betriebsaufgabe der Sache nach a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht58/02 Energierecht58/03 Sicherung der Energieversorgung58/05 Förderungen (Energie)
Norm: AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 Z3 litb idF 1988/404;EnFG 1979 §9 Abs1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Auch der nach § 37 EStG 1988 tarifermäßigte Einkommensteuerbetrag ist ein "gesetzlicher Betrag" im Sinne der Bestimmung des Abschn IV Art II Z 3 lit b drittes Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht58/02 Energierecht58/03 Sicherung der Energieversorgung58/05 Förderungen (Energie)
Norm: AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 Z3 lita;AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 Z3 litb;EnFG 1979 §9 Abs1;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: Der normative Gehalt der Bestimmung des Abschn IV Art II Z 3 lit a drittes AbgÄG 1987 beschränkt sich darauf, die Ermittlung des Gewinnes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 einen Teilbetrieb seines Fachzeitschriftenverlages. Als Entgelt wurden neben einem fixen Betrag von S 120.000,-- (netto) für "Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände" 10 % des jeweiligen Netto-Verkaufserlöses aus dem Verkauf bestimmter Druckwerke in den Jahren 1987 bis 1989 vereinbart. Für den Fall des Übersteigens eines bestimmten Ausmaßes des Netto-Verkaufserlöses eines dieser Druckwerke wurde ein höheres prozentuelles Au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs1 litb;EStG 1972 §24;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §37;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Weil Tatsachen, die nach rechtskräftigem Abschluß eines Verfahrens eintreten, keine Wiederaufnahmsgründe darstellen, würde eine Korrektur des Veräußerungsgewinne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §2 Abs5;EStG 1988 §24;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine am Umsatz der auf eine Betriebsveräußerung (Teilbetriebsveräußerung) folgenden drei Jahre orientierte Gegenleistung ist angesich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...