Der Beschwerdeführer bezog in den streitgegenständlichen Jahren, in denen er in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war, neben diversen steuerpflichtigen Einkünften Kapitaleinkünfte aus argentinischen, brasilianischen und griechischen Forderungswertpapieren (Staatsanleihen), die er als gemäß den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Einkünfte erklärte. Das Finanzamt berücksichtigte diese Einkünfte im Rahmen der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes für die Einkommen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Argentinien 1983 Art11;DBAbk Brasilien 1976 Art11;DBAbk Griechenland 1972 Art11; EStG 1988 §37 Abs8 Z2 idF 2003/I/071; EStG 1988 §37 Abs8 Z2 idF 2003/I/080; EStG 1988 § 37 heute EStG 1988 § 37 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 ... mehr lesen...