Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;39/03 Doppelbesteuerung;
Norm: DBAbk Argentinien 1983 Art11;DBAbk Argentinien 1983 Art23; EStG 1988 §18 Abs3 Z2 idF 1996/201; EStG 1988 §34 Abs4; EStG 1988 §34 Abs5; EStG 1988 §93; EStG 1988 §97 Abs1; EStG 1988 §97 Abs3;KEST-Entlastung Auslandszinsen 1998; EStG 1988 § 18 heute EStG 1988 § 18 gültig ab 20.07.20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs4;EStG 1988 §34 Abs5;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der außergewöhnlichen Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 11. Oktober 1977, 1830/77, VwSlg 5173 F/1977, zu einer Vorgängerbestimmung des § 34 Abs 4 EStG 1988 zu Recht erkannt, dass ausländische Einkünfte, die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog im Streitjahr 1994 einerseits Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, andererseits Arbeitslosengeld. Mit der beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1994 machte sie zahnärztliche Leistungen in der Höhe von S 18.600,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die außergewöhnliche Belastung als solche anerkannt; die belangte Behörde nahm jedoch e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1;EStG 1988 §34 Abs4;EStG 1988 §34 Abs5;
Rechtssatz: Als Einkommen, welches nach § 34 Abs 4 EStG 1988 der Berechnung des Selbstbehaltes zu Grunde zu legen ist, ist aus dem Gesetzeszusammenhang das Einkommen nach § 2 Abs 2 legcit vor Abzug ua der außergewöhnlichen Belastungen selbst zu verstehen. Der Verweis in § 34 Abs 4 EStG 198... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung einen Betrag von 100.000 S anzuerkennen, welchen er seinem Sohn G (in der Folge: Sohn) anläßlich dessen Eheschließung am 19. Dezember 1988 in bar übergeben habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung: ab, eine Bestätigung des Sohnes über den Zeitpunkt der Hingabe und die Höhe des Betrages allein sei nicht ausreichend, den Geldfluß zu belegen, weil ein Geldgeschäft zwischen nahen Angehörigen nach... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1231;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4;EStG 1972 §34 Abs5;
Rechtssatz: Abgabenrechtlich relevant ist nicht der Ausstattungsanspruch des Sohnes in jener Höhe, in der der Abgabenpflichtige nach Einkommen und Vermögen zivilrechtlich verpflichtet ist, eine Zahlung zu leiste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1987 eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung infolge Heiratsausstattung der Tochter Susanne in Höhe von S 250.000,--. Aus den Beilagen zu dieser Erklärung war ersichtlich, daß der Beschwerdeführer die Heiratsausstattung in fünf Teilbeträgen zu je S 50.000,-- am 25. Jänner, 28. Februar, 30. Juni, 1. August und 8. Dezember 1987 hingegeben hatte. Bei der Ermittlung der Einkommensteuer für 1987 wurde die b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art139;B-VG Art140;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs5;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/2, 129;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß im Sinne des § 2 Abs 1 EStG 1972 bei der Abgabenfestsetzung auf das innerhalb des Kalenderjahres bezoge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In seiner Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1987 beantragte er die Berücksichtigung eines Ausstattungsbetrages an seinen Sohn in Höhe von S 130.000,-- als außergewöhnliche Belastung. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren lediglich darüber, ob bei Ermittlung der zumutbaren Mehrbelastung nach § 34 Abs. 4 und 5 EStG das Einkommen um die Einkommensteuer zu vermindern ist (Auffassung des Beschwerdeführers), oder ob dies ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs4;EStG 1972 §34 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 44;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat ausdrücklich das (um bestimmte steuerfreie Einkünfte und steuerlich absetzbare Beträge) adaptierte Einkommen, das auch für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage maßgebend ist, als Gradmesser der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs5;EStG 1972 §34; Beachte Siehe:89/14/0023 E 19. September 1989 Besprechung in:ÖStZB 1990, 112;
Rechtssatz: Zur Lösung der Frage, ab welchen Einkommensverhältnissen die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nicht mehr außergewöhnlich ist, ist von jenen Beträgen auszugehen, die für den Unterhalt (einer Familie) zur Verfügung stehen. De... mehr lesen...