Entscheidungen zu § 31 EStG 1988

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1984/6/9 B435/80

Entscheidungsgründe: I. Am 1. August 1977 veräußerte der Bf. die am 20. Oktober 1967 durch Schenkung erworbenen 51 vH Geschäftsanteile an einer GesmbH - eine Stammeinlage von 51000 S - um 3315000 S. Der Erlös wurde unter Abzug des Nominalwertes der Einkommensteuer unterworfen. Dem Einwand des Bf., Einkünfte aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen könne es nur bei entgeltlicher Anschaffung geben, weil sie im "Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Ansc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1984

RS Vfgh 1984/6/9 B435/80

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §30EStG §31UStG 1972 §12 Abs2
Rechtssatz: EStG 1972; Besteuerung der Veräußerung eines durch Schenkung erworbenen Geschäftsanteiles gemäß §31; keine Bedenken gegen §31; keine gleichheitswidrige Auslegung Entscheidungstexte B 435/80 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1984

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