Entscheidungen zu § 30c Abs. 3 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2022/2/9 Ro 2022/15/0004

1        Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2015 verkaufte HS eine in Vorarlberg gelegene Liegenschaft um einen Kaufpreis von rund 990.000 €. Der Revisionswerber, ein Rechtsanwalt, nahm für diesen Grundstücksverkauf als Parteienvertreter die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer und der Eintragungsgebühr vor. 2        Im Rahmen der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ermittelte der Revisionswerber die Bemessungsgrundlage gemäß § 30 Abs. 4 Z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.02.2022

RS Vwgh 2022/2/9 Ro 2022/15/0004

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1BAO §7 Abs1EStG 1988 §30c Abs3
Rechtssatz: Es gehört zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Haftung, dass ein konkreter Haftungstatbestand erfüllt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150004.J03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.02.2022

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