Entscheidungen zu § 30b Abs. 3 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2019/9/3 Ro 2019/15/0016

1        In einer Abgabenerklärung betreffend Grunderwerb wurde u.a. ausgeführt, die Revisionswerberin, eine Kommanditgesellschaft, habe aufgrund eines Tauschvertrags vom 28. September 2015 eine Liegenschaft veräußert. Im Rahmen dieser Erklärung wurde die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 geltend gemacht. Eine Abfuhr von Immobilienertragsteuer erfolgte nicht. 2        Aufgrund eines Ergänzungsersuchens des Finanzamts teilte die Revisionswerberin mit, drei Grundeigentü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.09.2019

RS Vwgh 2019/9/3 Ro 2019/15/0016

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188EStG 1988 §30b Abs3EStG 1988 §39EStG 1988 §4EStG 1988 §42
Rechtssatz: Es entspricht dem Konzept des Gesetzgebers (im Zusammenhang mit der Einführung der Immobilienertragsteuer), dass die Korrektur des vom Parteienvertreter selbstberechneten Betrages an Immobilienertragsteuer im Wege der Veranlagung zu erfolgen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2019

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