Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg; EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938; EStG 1988 §30 Abs1; ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 30 heute EStG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938; EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg; ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 30 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2; EStG 1988 §30 Abs1; BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 30 heute EStG... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §934; ABGB §935; ABGB §938; EStG 1988 §30 Abs1; ABGB § 934 heute ABGB § 934 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 935 heute ... mehr lesen...
Mit "Kaufvertrag" vom 2. April 2001 erwarb der Beschwerdeführer von seinem Großvater die Liegenschaft X in Wien. Als "Kaufpreis" wurde ein Betrag von 1.350.000 S vereinbart, wobei festgehalten wurde, dass ein Betrag von 750.000 S bereits an den Verkäufer bezahlt worden sei und der verbleibende Restkaufpreis von 600.000 S in zwei gleichen Raten zu 300.000 S bis zum 31. März 2005 bzw. bis zum 31. August 2007 ohne Verzinsung und ohne Wertsicherung zu bezahlen sei; eine grundbücherliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita idF 2001/I/002; EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 1979 die Liegenschaft EZ xxx und im Jahr 1983 die Liegenschaft EZ yyy erworben. Die beiden Liegenschaftsflächen grenzen aneinander an. Der Beschwerdeführer vermietete die erste Liegenschaft mit der darauf befindlichen Halle I ab dem Jahr 1979 und die zweite Liegenschaft mit der darauf befindlichen Halle III ab dem Jahr 1988, und zwar jeweils an die BW-GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer er war, zum Betrieb einer industriellen Stahlbau- und Al... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1; EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 ... mehr lesen...
Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 veranlagte das Finanzamt Spekulationseinkünfte (§ 30 EStG 1988) in Höhe von rund 41.000 EUR zur Einkommensteuer. Zur Begründung: führte das Finanzamt aus, die Beschwerdeführerin habe am 29. Juni 2000 einen Miteigentumsanteil im Ausmaß von einem 1/10 an der Liegenschaft Wien, S-Gasse 3, durch Kauf erworben. Mit Wohnungseigentumsvertrag vom 24. Oktober 2001 sei Wohnungseigentum begründet worden. Mit dem Verkauf der Wohnung top 21 mit Kaufvert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 ... mehr lesen...
Die in New York wohnhafte Beschwerdeführerin war Eigentümerin eines Viertels einer Liegenschaft in Wien, deren übrige Anteile auf Grund eines 1937 errichteten Testaments anderen, ebenfalls nicht in Österreich wohnhaften Nachkommen ihres Großvaters zugefallen waren. Ein Abrechnungsschreiben der Hausverwalterin vom 22. März 1996 an die Miteigentümer der Liegenschaft enthielt auch Ausführungen "bezüglich des Verkaufes der Liegenschaft". Dazu wurde mitgeteilt, ein Makler habe als Höchstpr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938; EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg; ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 30 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938; EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg; ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 30 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg; EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938; BAO §121a; EStG 1988 §30 Abs1; ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 BAO § 121a heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938; EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg; ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 30 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1; EStG 1988 §30 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 30 heute ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 24. August 1994 erwarb die Beschwerdeführerin eine Eigentumswohnung von dem im Jahr 1914 geborenen Karl P. Als Gegenleistung wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 400.000 S und eine Leibrente von monatlich 5.000 S vereinbart. Weiters räumte die Beschwerdeführerin dem Übergeber ein (mit monatlich 3.500 S bewertetes) lebenslängliches Wohnrecht ein. Nachdem Karl P. im Jahr 1998 verstorben war, veräußerte die Beschwerdeführerin die Eigentumswohnung mit Kaufvertrag vom 2... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer wurde eine Prüfung der Aufzeichnungen durchgeführt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1999 aus einem Devisentermingeschäft einen Verlust von 1,108.661 S erzielt und diesen mit positiven Spekulationseinkünften aus Aktienverkäufen ausgeglichen habe. Dazu hielt der Prüfer fest, dass Überschüsse oder Verluste aus privaten Devisentermingeschäften, bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kurs... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer wurde eine Prüfung der Aufzeichnungen durchgeführt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1999 aus einem Devisentermingeschäft einen Verlust von 1,108.661 S erzielt und diesen mit positiven Spekulationseinkünften aus Aktienverkäufen ausgeglichen habe. Dazu hielt der Prüfer fest, dass Überschüsse oder Verluste aus privaten Devisentermingeschäften, bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kurs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §6;EStG 1988 §30 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dass Geschäfte, bei denen der Wille der Vertragsparteien nur auf die Erzielung von Gewinnen aus Kursdifferenzen gerichtet ist, unter § 30 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 in der Stammfassung zu subsumieren waren, kann nicht aus den Gesetzesmateria... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die authentische Interpretation eines Gesetzes kommt durch eine Erklärung in einem kundgemachten Gesetz und nicht durch bloße Äußerungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zustande (vgl. F. Bydlinski in Rummel3, § 8 Rz 1; Wolff in Klang2, I/1, 109; OGH 13. Juli 1954, 4 Ob 111/54 u.a.).... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §6;EStG 1988 §30 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dass Geschäfte, bei denen der Wille der Vertragsparteien nur auf die Erzielung von Gewinnen aus Kursdifferenzen gerichtet ist, unter § 30 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 in der Stammfassung zu subsumieren waren, kann nicht aus den Gesetzesmateria... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die authentische Interpretation eines Gesetzes kommt durch eine Erklärung in einem kundgemachten Gesetz und nicht durch bloße Äußerungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zustande (vgl. F. Bydlinski in Rummel3, § 8 Rz 1; Wolff in Klang2, I/1, 109; OGH 13. Juli 1954, 4 Ob 111/54 u.a.).... mehr lesen...
Laut Notariatsakt vom 20. Mai 1987 "verkaufte" der Beschwerdeführer seiner damaligen Ehefrau (E.L.) insgesamt sieben Liegenschaften. Nach Scheidung der Ehe klagte der Beschwerdeführer E.L. vor dem Landesgericht für ZRS Wien auf Feststellung der Ungültigkeit dieses Kaufvertrages. Am 28. Oktober 1991 schlossen der Beschwerdeführer und E.L. hierauf den im Folgenden auszugsweise wiedergegebenen gerichtlichen Vergleich: "1.) Der zwischen den Parteien ... in Notariatsform ... abgesch... mehr lesen...
Laut Notariatsakt vom 20. Mai 1987 "verkaufte" der Beschwerdeführer seiner damaligen Ehefrau (E.L.) insgesamt sieben Liegenschaften. Nach Scheidung der Ehe klagte der Beschwerdeführer E.L. vor dem Landesgericht für ZRS Wien auf Feststellung der Ungültigkeit dieses Kaufvertrages. Am 28. Oktober 1991 schlossen der Beschwerdeführer und E.L. hierauf den im Folgenden auszugsweise wiedergegebenen gerichtlichen Vergleich: "1.) Der zwischen den Parteien ... in Notariatsform ... abgesch... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 13. Juni 1991 erwarben die Beschwerdeführer, ein pensioniertes Arztehepaar, eine Liegenschaft von der im Jahr 1904 geborenen Theodora E. Als Gegenleistung für die Liegenschaft wurde eine Einmalzahlung von S 1,5 Mio., eine lebenslange monatliche Leibrente in Höhe von S 45.000,-- sowie das lebenslängliche unentgeltliche und ungeteilte Wohnungsrecht für Theodora E in dem auf der Liegenschaft befindlichen Einfamilienhaus vereinbart. Die Beschwerdeführer verpflichteten ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0008
Rechtssatz: Ein unentgeltlicher Erwerb ist nicht nur bei einer (reinen) Schenkung, sondern auch bei einer gemischten Schenkung anzunehmen. Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn die beteiligten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0008
Rechtssatz: Der Umstand, dass der zwischen X und den Abgabepflichtigen abgeschlossene Vertrag als Kaufvertrag bezeichnet wurde, der Erwerb dem Finanzamt in diesem Sinn (somit als Kauf) angezeigt wurde und der Vorgang einkommensteuerrec... mehr lesen...