Entscheidungen zu § 28 Abs. 3 EStG 1988

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1998/12/12 B342/98

Entscheidungsgründe: I. Nach §8 Abs2 EStG 1988 der Stammfassung konnten unter anderem Anschaffungs- und Herstellungskosten, die zur Assanierung von Betriebsgebäuden aufgewendet wurden, von näher bestimmten Ausnahmen abgesehen, statt mit den allgemeinen Sätzen des Abs1 gleichmäßig auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden, wenn die Assanierung auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes erfolgte. §28 Abs3 Z3 bestimmte für Vermietung und Verpachtung, daß u... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.12.1998

RS Vfgh 1998/12/12 B342/98

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art44 Abs1B-VG Art44 Abs3EStG 1988 §28 Abs3EStG 1988 §124a, §124b idF StrukturanpassungsG 1996
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der (rückwirkenden) Beseitigung der begünstigten Abschreibung des Assanierungsaufwandes durch das StrukturanpassungsG 1996; Verfassungsrang der die übergangslose Änderung verfügenden Bestimmung im Einkommensteuerg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.12.1998

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