Entscheidungen zu § 28 Abs. 4 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/8 91/13/0244

Der Beschwerdeführer ist Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der B. Vertriebsgesellschaft m. b.H. & Co KG, deren Geschäftsgegenstand der Vertrieb von Fertigteilhäusern ist. Neben den aus dieser Mitunternehmerschaft bezogenen Einkünften aus Gewerbebetrieb erklärte der Beschwerdeführer in den Streitjahren auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit für vereinnahmte Lizenzgebühren aus der Verwertung von Patenten. Nur über die Gewerbesteuerpflicht des Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.06.1994

RS Vwgh 1994/6/8 91/13/0244

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z3;EStG 1972 §28 Abs4;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Der eine Gewerbesteuerpflicht nicht auslösenden Subsumtion der aus Lizenzvergabe erzielten Einkünfte unter der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1972 steht die im vierten Absatz dieses Paragraphen nomierte Subsidiaritätsklausel entgegen, wonach solche Einkünfte jenen iSd § 2 A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.1994

RS Vwgh 1987/6/30 87/14/0046

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §28 Abs4 impl;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Betriebes stellt in der Regel keine Betriebsaufgabe, sondern lediglich ein Ruhen des Betriebes dar. Bieten sich keine Anhaltspunkte dafür, daß mit der Verpachtung (hier eines Nachtlokales) im Jahre 1979 der Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1987

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