Entscheidungen zu § 27 Abs. 2 EStG 1988

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1986/12/6 B228/86

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. hat der U Industrie - Ges.m.b.H., deren Gesellschafter und Geschäftsführer er ist, aufgrund eines Darlehensvertrages vom 30. Jänner 1978 mehrere Darlehen in der Höhe von über 20 Millionen S gewährt. Dabei wurde eine Wertsicherung des Vermögensstammes nach dem Verbraucherpreisindex 1976 und eine 5%ige Verzinsung p.a. vereinbart. Nach einer Betriebsprüfung und der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §303 Abs4 BAO rechnete das Finanzamt im Bescheid ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 06.12.1986

RS Vfgh 1986/12/6 B228/86

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5EStG 1972 §27 Abs2 Z1
Rechtssatz: EStG 1972; Besteuerung des nominellen Wertzuwachses aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung - keine Substanzbesteuerung der Art, die den Wesensgehalt des Eigentumsrechtes oder das Sachlichkeitsgebot verletzen würde; bei den vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten durch die Regelun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 06.12.1986

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