RS Vfgh 1986/12/6 B228/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1986
beobachten
merken

Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
StGG Art5
EStG 1972 §27 Abs2 Z1

Rechtssatz

EStG 1972; Besteuerung des nominellen Wertzuwachses aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung - keine Substanzbesteuerung der Art, die den Wesensgehalt des Eigentumsrechtes oder das Sachlichkeitsgebot verletzen würde; bei den vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten durch die Regelung des §27 Abs2 Z1 kein Überschreiten der Grenzen rechtspolitischer Gestaltungsfreiheit; keine Bedenken gegen §27 Abs2 Z1; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte und keine Rechtsverletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm durch Besteuerung von Wertsicherungsbeträgen gemäß §27 Abs2 Z1

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Einkunftsarten Kapitalvermögen (Einkommensteuer), Zivilrecht, Darlehensvertrag, Wertsicherungsklausel, Gestaltungsspielraum rechtpolitischer (des Gesetzgebers)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B228.1986

Dokumentnummer

JFR_10138794_86B00228_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten