Entscheidungen zu § 24 Abs. 2 EStG 1988

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/11/28 8Ob92/02s

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Entscheidung | OGH | 28.11.2002

RS OGH 2002/11/28 8Ob92/02s

Norm: EStG 1988 §24 Abs2KO §46 Abs1 Z2
Rechtssatz: Weder der Bestand eines negativen Kapitalkontos an sich noch die Konkurseröffnung über die KG sind für das Entstehen eines zu versteuernden Veräußerungsgewinnes relevant, da in diesen Zeitpunkten noch eine Fortführung - zB Auffüllung des negativen Kapitalkontos durch spätere Gewinnzuweisung oder Sanierung durch Zwangsausgleich - theoretisch möglich wäre. Erst wenn beim endgültigen Ausscheiden e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.2002

TE OGH 2001/1/31 13Os57/00

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Entscheidung | OGH | 31.01.2001

RS OGH 2001/1/31 13Os57/00, 8Ob92/02s

Norm: EStG 1988 §24 Abs2FinStrG §33
Rechtssatz: Ertragssteuerrechtlich kommt es bei atypisch stillen Gesellschaftern (wie bei Kommanditisten) insoweit zu einer Verlustzuweisung, als diese zu einem negativen Kapitalkonto führt und die Gesellschafter dafür nicht einzustehen haben. Da § 24 Abs 2 EStG 1988 für alle Mitunternehmer Geltung hat (also auch für beschränkt haftende Kommanditisten und atypische stille Gesellschafter), muss bei allen ein n... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.2001

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