Entscheidungen zu § 23a Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/27 94/13/0084

Die Beschwerdeführerin ist eine Kommanditgesellschaft. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1987 bis 1989 stellte die Prüferin fest, daß die beiden Kommanditisten N und K mit 31. Dezember 1989 aus der Gesellschaft ausgeschieden waren und ihre Anteile an eine weitere Gesellschafterin sowie einen neu eintretenden Gesellschafter übertragen hatten. Abweichend von der bisher erfolgten Berechnung der beiden Veräußerungsgewinne errechnete die Prüferin diese Gewinne wie folgt: a) V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1998

RS Vwgh 1998/5/27 94/13/0084

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23a Abs2 idF 1987/080 ;EStG 1988 §24 Abs2;HGB §169 Abs1;HGB §171;HGB §172 Abs4;
Rechtssatz: § 24 Abs 2 letzter Satz EStG 1988 liegt der Gedanke zugrunde, daß ein negatives Kapitalkonto eines Mitunternehmers - gleichgültig ob es auf Verluste früherer Perioden oder auf Entnahmen oder auf beides zurückzuführen ist - grundsätzlich eine Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1998

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